
Was wären Websites, persönliche Blogs und Postings in sozialen Medien ohne Bilder? Richtig – sie wären langweilig! Doch immer noch glauben viele Nutzer, man könne einfach Fotos aus dem Netz fischen und uneingeschränkt verwenden… mit bösen Folgen.
Was ist das Urheberrecht?
Grundsätzlich unterliegen alle Bilder dem Urheberrecht. Es schützt die kreative Arbeit des Fotografen bzw. Künstlers und bietet ihm die Möglichkeit, Nutzungsrechte der eigenen Werke auf Dritte zu übertragen.
Mit anderen Worten: Die Person, die ein Bild erstellt, darf über dessen Verwendung frei entscheiden – und ihre Rechte bei Missachtung natürlich auch auf dem Rechtsweg durchsetzen.
Ausschlaggebend hierfür ist in Deutschland das Urheberrechtsgesetz (UrhG), entsprechende Pendants finden sich auch in nahezu allen anderen Ländern der Erde.
Sind Fotos für private Zwecke erlaubt?
Nun könnte man auf die Idee kommen, dass zwar die kommerzielle Verwendung von Bildern nicht ohne Erlaubnis zulässig ist, aber eine private Nutzung (ohne Gewinnerzielungsabsicht) erlaubt sei.
Das ist definitiv nicht der Fall! Sobald Sie fremdes Bildmaterial nutzen, benötigen Sie zwingend das Einverständnis des Urhebers.
Tipps für die Nutzung von Bildmaterial im Netz
Gehen Sie davon aus, dass Bildmaterial von Dritten immer urheberrechtlich geschützt ist und Sie für dessen Verwendung eine entsprechende Lizenz des Urhebers oder des Rechteinhabers benötigen.
Beim Erwerb von Nutzungsrechten müssen Sie unbedingt einen Blick ins „Kleingedruckte“ werfen – oft gibt es nämlich Beschränkungen, beispielsweise kann die Verwendung in sozialen Medien untersagt sein oder das Bild darf nicht in Zusammenhang mit bestimmten Themen genutzt werden. Auch ist das Nutzungsrecht manchmal zeitlich oder auf bestimmte Länder begrenzt.
Haben Sie eine Nutzungslizenz erworben, dürfen Sie trotzdem das jeweilige Bild nicht als Ihr Eigenes ausgeben. Die meisten Lizenzvereinbarungen erfordern eine Namensnennung des Rechteinhabers:
Wie und wo eine Namensnennung erfolgen muss, regelt die getroffene Vereinbarung. Manche Bildagenturen geben sich bei Websites damit zufrieden, wenn diese auf einer separaten Seite wie dem Impressum erfolgt. Andere hingegen bestehen auf einer Kennzeichnung direkt unterhalb des Bildes.
Auch für standardisierte Creative Commons – Lizenzen (CC) gelten Nutzungsbedingungen – CC bedeutet nicht rechtsfrei! Ein Verstoß gegen die vom Urheber gewährte CC-Lizenz hat ebenfalls rechtliche Folgen und kann eine kostenpflichtige Abmahnung samt Schadenersatzforderungen nach sich ziehen.
Von Bildagenturen, die vermeintlich kostenlose Bilder vertreiben oder diese als Public Domain darstellen, sollten Sie Abstand nehmen. Im Zweifelsfall müssen Sie als Nutzer nachweisen, dass ein Bild tatsächlich keinem Urheberrecht (mehr) unterliegt – was oft unmöglich ist.
Was ist mit eigenem Bildmaterial?
Auch bei selbst aufgenommenen Fotos sollten Sie sorgfältig prüfen, ob diese nicht (unabsichtlich) Rechte Dritter verletzen. Das betrifft vor allem die Bildinhalte. Achten Sie auf
- Urheberrechte (z.B. an abfotografierten Kunstwerken),
- Persönlichkeitsrechte (z.B. dargestellte Personen und deren Privatsphäre) und
- Hausrecht (also den Ort der Aufnahme – durfte dort fotografiert werden?).
Und wie steht es ums Urheberrecht bei KI-generierten Bildern?
Diese Frage ist schwierig zu beantworten, da bislang noch keine konkrete Gesetzgebung existiert. § 2 Absatz 2 UrhG beschränkt aktuell das Urheberrecht wie folgt:
Werke im Sinne dieses Gesetzes sind nur persönliche geistige Schöpfungen.
Geht man also davon aus, dass künstliche Intelligenzen ohne direkten Einsatz menschlicher Kreativität Bilder erstellen, könnte man eine Schutzfähigkeit versagen. Dies ignoriert jedoch eine eventuell bedeutsame Schöpfungshöhe bei der Erstellung des Prompts ebenso wie den Fakt, dass KIs häufig mit urheberrechtlich geschützten Daten trainiert wurden.
Besonders problematisch ist in diesem Zusammenhang, dass KI-generierte Bilder durchaus urheberrechtlich relevante Darstellungen enthalten können, was für den Laien nicht immer offensichtlich ist. Eine weitere Stolperfalle in Sachen unentgeltlicher Verwendung.
Es lohnt sich auch, die Nutzungsbedingungen der eingesetzten KI aufmerksam zu lesen, um eventuelle Limitierungen bei der Nutzung generierter Werke besser einordnen zu können. Die meisten Anbieter reglementieren nämlich die Art und Weise der Verwendung.
Da die rechtliche Situation alles andere als eindeutig ist, empfehlen derzeit viele Experten, auf KI-generierte Bilder in eigenen Publikationen zu verzichten.
Zusammenfassung
Da fast alle Bilder dem Urheberrecht unterliegen, sollten Sie niemals unbedacht fremde Fotos, Zeichnungen oder Gemälde online nutzen. Am sichersten ist es, nur eigene Fotos zu verwenden und die dargestellten Inhalte vorab sorgfältig zu prüfen.
Autor: Tobias Eichner | Datum der Veröffentlichung: Mai 2025
Wichtig: Bitte beachten Sie die Nutzungsbedingungen und rechtlichen Hinweise für diesen Beitrag!